Antrag
Ohne amtlichen Führerscheinantrag läuft gar nichts, wir helfen Ihnen beim Antragsverfahren.
Ganz gleich ob Sie erstmalig ihren Führerschein beantragen, auf eine Klasse erweitern wollen, eine ausländische Klasse in einen EU-Führerschein tauschen möchten oder den Führerschein nach einem Entzug wiedererteilt haben möchten.
Wenn Sie das erstmalig einen Führerschein beantragen, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis/Pass
- ein Lichtbild (rechteckig, Mindestgröße 36 x 45 mm ohne Kopfbedeckung)
- Name und Anschrift Ihrer Fahrschule
Für die Klassen A1, A, B, BE, M, L und T:
- Sehtestbescheinigung
- Nachweis über Unterweisung
in lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
(8 Stunden)
Für die Klassen C1, C1E, C und CE
- Augenärztliches Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
- Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (16 Stunden)
Für die Klassen D1, D1E, D, DE
- augenärztliches Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 und 2 der Fahrerlaubnisverordnung
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (16 Stunden)
- Die Beantragung erfolgt im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung. (Ordnungsamt Lechenich)
Wenn Sie bereits einen Führerschein haben und auf eine weitere Klasse erweitern wollen, sind folgende Unterlagen erforderlich:
Personalausweis/Pass ein Lichtbild (rechteckig, Mindestgröße 36 x 45 mm ohne Kopfbedeckung),
- Antrag Für die Klassen A1, A, B, BE, M, L und T:
- Sehtestbescheinigung
- Nachweis über die Unterweisung in lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (8 Stunden)
Für die Klassen C1, C1E, C und CE
-augenärztliches Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (16 Stunden)
Für die Klassen D1, D1E, D und DE
-augenärztliches Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
- ärztliche Eignungsuntersuchungen nach Anlage 5 Nr. 1 + 2 der Fahrerlaubnisverordnung
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Die Beantragung kann sowohl im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung als auch bei der Führerscheinstelle des Erftkreises in Bergheim erfolgen
Wenn Sie einen Führerschein aus einem nicht EU-Mitgliedland in einen EU Führerschein tauschen wollen, sind folgende Unterlagen erforderlich:
Lernführerscheine, provisorische, internationale Führerscheine und Führerscheine, die im Ausland während eines nur vorübergehenden Aufenthaltes (unter 185 Tage) erworben wurden, berechtigen weder zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Inland, noch sind sie umschreibungsfähig.
Führerscheine aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) müssen seit dem 01.07.96 nicht mehr umgetauscht werden.
Wer die Fahrerlaubnisse der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE und wer eine Fahrerlaubnis noch nicht länger als 2 Jahre besitzt, muss seinen Führerschein der Führerscheinstelle zur Registrierung vorlegen.
Inhaber einer Fahrerlaubnis außerhalb der EU/EWR dürfen nur 6 Monate mit der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland ein Kraftfahrzeug führen. Die Umschreibung des ausländischen Führerscheins sollte daher rechtzeitig, spätestens innerhalb von 3 Jahren nach erstmaliger Einreise, beantragt werden. Gültige Fahrerlaubnisse aus Staaten der Anlage 11 Fahrerlaubnisverordnung werden prüfungsfrei umgeschrieben. Informationen über die Staaten der Anlage 11 erhalten Sie in der Führerscheinstelle des Erftkreises in Bergheim.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis/Pass
- ein Lichtbild (rechteckig, Mindestgröße 36 x 45 mm
ohne Kopfbedeckung)
- Übersetzung des ausländischen Führerscheins (durch
amtlich anerkannten Dolmetscher/Automobilclub)
Bei Fahrerlaubnissen aus Staaten, die nicht prüfungsfrei sind, außerdem:
- Name und Anschrift der Fahrschule
für die Klassen A1, A, B, BE, M, L und T:
- Sehtestbescheinigung
- Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort (8 Stunden)
für die Klassen C1, C1E, C und CE
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
- ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (16 Stunden)
Für die Klassen D1, D1E, D und DE
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der
Fahrerlaubnisverordnung ärztliche -Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Die Beantragung erfolgt im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung WiedererteilungWenn Sie schon einmal einen Führerschein besaßen und ihn jetzt wiederbekommen möchten, sind folgende Unterlagen erforderlich:
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis/Pass
ein Lichtbild (rechteckig, Mindestgröße 36 x 45 mm ohne Kopfbedeckung)
Polizeiliches Führungszeugnis
Für die Klassen A1, A, B, BE, M, L und T:
Sehtestbescheinigung
Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort (8 Stunden)
Für die Klassen C1, C1E, C und CE
augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung
Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (16 Stunden)
Für die Klassen D1, D1E, D und DE
augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
ärztliche Eignungsuntersuchungen nach Anlage 5 Nr. 1 + 2 der Fahrerlaubnisverordnung
Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (16 Stunden)
Sind seit der Beschlagnahme/Sicherstellung des Führerscheins 2 Jahre vergangen, ist - vorbehaltlich der übrigen Voraussetzungen- das erneute Ablegen der Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich.
Für Fragen hinsichtlich der Vorbereitung auf eine ggf. erforderliche medizinisch-psychologische-Untersuchung (MPU) steht Ihnen Frau Linn, Tel.: 02271/83-3621, zur Verfügung.
Die Beantragung erfolgt im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung , frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist.
Wenn Sie schon einmal einen Führerschein besaßen und ihn jetzt wiederbekommen möchten, sind folgende Unterlagen erforderlich:
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis/Pass
ein Lichtbild (rechteckig, Mindestgröße 36 x 45 mm ohne Kopfbedeckung)
Polizeiliches Führungszeugnis
Für die Klassen A1, A, B, BE, M, L und T:
Sehtestbescheinigung
Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort (8 Stunden)
Für die Klassen C1, C1E, C und CE
augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung
Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (16 Stunden)
Für die Klassen D1, D1E, D und DE
augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
ärztliche Eignungsuntersuchungen nach Anlage 5 Nr. 1 + 2 der Fahrerlaubnisverordnung
Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (16 Stunden)
Sind seit der Beschlagnahme/Sicherstellung des Führerscheins 2 Jahre vergangen, ist - vorbehaltlich der übrigen Voraussetzungen- das erneute Ablegen der Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich.
Für Fragen hinsichtlich der Vorbereitung auf eine ggf. erforderliche medizinisch-psychologische-Untersuchung (MPU) steht Ihnen Frau Linn, Tel.: 02271/83-3621, zur Verfügung.
Die Beantragung erfolgt im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung , frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist.
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